E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Nutzungsrecht an einer Immobilie schützt nicht vor den Folgen einer Veräußerung der Immobilie

Erwirkt eine Ehefrau nach der Scheidung von ihrem Ehemann ein alleiniges Nutzungsrecht der ehemals gemeinsam bewohnten Immobilie, so schützt das Nutzungsrecht nicht vor den Folgen einer Veräußerung der Ehewohnung, wenn die Parteien bei der Vereinbarung des Nutzungsrechts von einer Veräußerung der Immobilie ausgehen.

Demnach kann ein Schutz im Falle einer Weiterveräußerung nur durch die Begründung eines Mietverhältnisses erreicht werden, welches bei einer Veräußerung auf den Erwerber übergeht.

Im Falle eines Herausgabeverlangens des neuen Eigentümers kann aus dem Nutzungsrecht bzw. der Zuweisung von Wohnraum kein Recht zum Besitz abgeleitet werden.
 
Oberlandesgericht Celle, Urteil OLG Celle 10 WF 133 11 vom 02.05.2011
Normen: BGB §§ 1361 b I, 986, 566
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-11-21 wid-29 drtm-bns 2024-11-21