E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Kein Anspruch auf eine Großelternschaft

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass es kein Recht auf eine Großelternschaft gibt.

In dem entschiedenen Fall, klagte die Mutter von Claude Lanzmann ein, dass das Sperma ihres verstorbenen Sohnes in eine Einrichtung überführt wird, die in der Lage ist, medizinisch unterstützte Fortpflanzung oder Leihmutterschaft zu arrangieren. Hintergrund war, dass der Sohn der klagenden Mutter infolge einer Krebserkrankung verstorben war. Als er von seiner Erkrankung erfuhr, gab er eine Spermaprobe ab und ließ diese in einer französischen Klinik einlagern. Kurz vor seinem Tod äußerte der Sohn, unbedingt Vater werden zu wollen. Eine Frau an seiner Seite hatte er jedoch nicht. Nach dem Tod des Sohnes verklagte die Mutter die Klinik darauf, die Spermaprobe herauszugeben, um diese in die USA oder nach Israel verbringen zu können. Dort gebe es Kliniken, die Spermaproben auch freigeben und einsetzen, um eine Leihmutter künstlich zu befruchten. Die Klinik verweigerte jedoch die Herausgabe. Zu Recht, wie jetzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied. Demnach sei es jedem selbst überlassen, wie und wann er Vater oder Mutter werde. Nach dem Tod wird eine vermeintliche Rechtsposition nicht weitervererbt. Zudem gebe es auch keinen Anspruch darauf, Großeltern werden zu dürfen.
 
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil EGMR Beschwerde Nr 23038 19 vom 07.01.2020
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-11-21 wid-29 drtm-bns 2024-11-21