E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Anfang | << | 70 71 72 73 74 [75] 76 77 78 79 80 | >> | Ende

Sachsen gibt seine steuerliche Bevorzugung der Elterngeld-Empänger auf Druck der anderen Bundesländer auf.
Ein Ehevertrag wird nicht allein aufgrund einer bestehenden Schwangerschaft sittenwidrig.
Eltern können nur im Ausnahmefall zum Umgang mit ihrem eigenen Kind gezwungen werden.
Eine Ausgleichzahlung dafür, dass der andere Ehepartner auf nachehelichen Unterhalt verzichtet, gilt als Schenkung und ist damit schenkungsteuerpflichtig.
Nur eine Ganztagesbetreuung rechtfertigt einen Anspruch auf Mehrbedarf beim Kindesunterhalt.
Das Bundessozialgericht hält die Stichtagsregelung beim Elterngeld - das Elterngeld erhalten die Eltern nur, wenn das Kind nach dem 31. Dezember 2006 geboren wurde - für verfassungsgemäß.
Am 1. Januar 2008 sind die Werte in der Düsseldorfer Tabelle für die Berechnung des Kindesunterhalts neu angepasst worden.
Unterhaltsschuldner müssen nur zur Sicherung des Unterhalts ihrer minderjährigen Kinder ein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen, nicht aber wegen des Unterhaltsanspruchs des Exgatten.
Nach neuer Rechtsprechung können auch unverheiratete Frauen die Kosten für eine künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen.
Dem leiblichen Vater eines nichtehelichen Kindes steht unter Umständen ein Umgangsrecht zu, auf dessen Durchsetzung Behörden und Gerichte hinzuwirken haben.
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-12-03 wid-29 drtm-bns 2024-12-03